Steyrer SPÖ-Fraktion will Bürger-Mitbestimmung erleichtern
Mit einem demokratiepolitischen Vorstoß setzt sich die SPÖ-Gemeinderatsfraktion dafür ein, die Möglichkeiten zur Bürger-Mitbestimmung zu erleichtern. „Wir wollen den Weg zu Bürgerinitiativen, Volksbefragungen und Volksabstimmungen vereinfachen“, sagt Bürgermeister Gerald Hackl (SPÖ).
So soll die Einleitungshürde für eine Bürgerinitiative halbiert werden, und zwar von derzeit 200 auf 100 Proponentinnen und Proponenten. Auch bei Volksbefragung und Volksabstimmung soll es einfacher werden: Kann bis dato ausschließlich der Gemeinderat diese demokratiepolitischen Möglichkeiten einleiten, sollen in Zukunft auch Bürgerinnen und Bürger die Initiative ergreifen können, wenn 100 Steyrerinnen und Steyrer einen entsprechenden Einleitungsantrag stellen.
Vizebürgermeister und Fraktionsvorsitzender Wilhelm Hauser: „Wir werden unsere Vorschläge den anderen Fraktionen unterbreiten und hoffen auf breite Zustimmung. Für die Umsetzung ist eine Änderung unseres Stadtstatuts notwendig, die vom Land Oberösterreich genehmigt werden muss.“
Unterstützung für die Steyrer SPÖ-Fraktion kommt vom SPÖ-Landtagsklub. „Ich bewerte den Vorstoß aus Steyr sehr positiv“, so Klubobmann Christian Makor, für den auch fest steht, dass Verbesserungen beim Zugang zur direkten Demokratie in allen Kommunen Oberösterreichs Geltung erlangen sollen.
„Wir legen Wert darauf, sämtliche plebiszitäre Instrumente zu stärken“, sagt Vizebürgermeister Walter Oppl. Stadträtin Ingrid Weixlberger und Stadtrat Michael Schodermayr ergänzen: „Bürgerinnen und Bürger sollen auch Volksbefragung und Volksabstimmung einleiten können, wenn 100 Personen als Initiatoren auftreten und weitere 2000 (Volksbefragung) bzw. 3000 (Volksabstimmung) unterschreiben.“
„Mit der Vorgabe von 2.000 bzw. 3.000 Unterstützungserklärungen soll sicher gestellt werden, dass die direkten Volksentscheide nicht inflationär herbeigeführt werden. Schließlich kostet eine Volksabstimmung bis zu 70.000 Euro“, so Bürgermeister Hackl abschließend.
Die direkt-demokratischen Möglichkeiten können für Themen des so genannten eigenen Wirkungsbereichs der Stadt eingesetzt werden, etwa Stadtplatzgestaltung oder Buslinienführung, jedoch beispielsweise nicht für Personalentscheidungen, Gebühren und Tarife oder für Ehrenbürgerschaftsverleihungen.
Im Anhang (pdf-Datei) wird ein kurzer Überblick über die bisherige und die von der SPÖ-Fraktion vorgestellte Mitbestimmungs-Möglichkeit gegeben.